1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die GlobalGraphics - Hagel & Willms GbR, im weiteren GlobalGraphics genannt, erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage der aktuellen Fassung dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 GlobalGraphics ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen, so gelten sie als akzeptiert.
1.3 Verträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns bei ständiger Geschäftsbeziehung künftig nicht ausdrücklich darauf berufen. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen.
2. Angebot
Unser Angebot ist freibleibend. Verpflichtet sind wir nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns den Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. die Rücknahme der Nutzungsrechte unserer urheberrechtlich geschützten Produkte vor, wenn die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners am Auslieferungstag gefährdet erscheint.
3. Lieferung
Lieferfristen und -termine werden mit dem Vertragspartner vereinbart und im Vertrag schriftlich festgelegt. Vorzeitige Lieferung ist zulässig. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind auf jeden Fall ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist. Offensichtlich unrichtige oder unvollständige Lieferungen sowie offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch zehn Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.
4. Versand / Lieferung
Wir behalten uns die Wahl des Transportweges und -mittels vor. Wir liefern, soweit nicht anders vereinbart, nur im Inland per Bar-Nachnahme auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Das Transportrisiko wird auch dann vom Vertragspartner getragen, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von uns getragen werden. Unserer Ware ist virengeprüft (Höchstalter Prüfdatei 10 Tage) nach menschlichem Ermessen. GlobalGraphics haftet nicht für virenbedingte Schäden.
5. Preise und Zahlung
Wenn nicht anders vereinbart sind unsere Preisangaben ausschließlich in EURO und excl. der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer, welche einzeln ausgewiesen wird, ausgedrückt. § 454 BGB findet keine Anwendung. Bei Auftragserteilung für Geschäfte mit Nettowarenwert von über EUR 3.000 (i.w. dreitausend) erfolgt eine Abschlagszahlung von 30% der Auftragssumme durch den Kunden. Bei Vertragserfüllung hat der Ausgleich des Restbetrages innerhalb von zehn Tagen per Überweisung auf eines unserer auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten zu erfolgen. Die Ware bzw. die Nutzungsrechte an unseren urheberrechtlich geschützten Produkten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6. Verpackung
Wir liefern unsere Ware in branchenüblicher und für den Versand geeigneter Verpackung.
7. Haftung
7.1. GlobalGraphics haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft–gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt GlobalGraphics gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit GlobalGraphics kein Auswahlverschulden trifft. GlobalGraphics tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
7.3. Sofern GlobalGraphics selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme GlobalGraphics zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
7.4. Der Auftraggeber stellt GlobalGraphics von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen GlobalGraphics stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
7.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion.
7.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe, Reinausführungen und Zeichnungenentfällt jede Haftung GlobalGraphics.
7.7. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet GlobalGraphics nicht.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. GlobalGraphics behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann GlobalGraphics eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatz-ansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller GlobalGraphics übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber GlobalGraphics von allen Ersatz-ansprüchen Dritter frei.
9. Schlußbestimmungen
9.1. Sofern sich aus dem Bestätigungsschreiben GlobalGraphics nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Köln am Rhein – der Sitz GlobalGraphics.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.4. Gerichtsstand ist Köln am Rhein – der Sitz GlobalGraphics, soweit gesetzlich zulässig. GlobalGraphics ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.